Verein - eine Gruppe von Menschen
Regeln und Regeln machen
Einleitung.
Die Geschichte vom 1. FC Union Berlin begann 1906. Schüler und Lehrlinge in Oberschöneweide gründeten einen Fußballclub. 1920 wurde der Verein „Union“ in das Vereinsregister in Berlin eingetragen. Im gleichen Jahr bauten Mitglieder und Fans die Sportanlage an der Alten Försterei. Das ist am Rand der Wuhlheide im Treptow-Köpenicker Stadtforst. Damit begann eine Tradition, die bis heute bleibt. Der Name „Alte Försterei“, der Ruf „Eisern Union“ und der Zusammenhalt für den Verein sind wichtig für alle Unioner. Zwei Weltkriege, die Teilung von Deutschland, Berlin und dem Verein änderten nichts daran. Auch die Zeit, als an der „Alten Försterei“ unter den Namen „Motor“ oder „TSC“ Fußball gespielt wurde, änderte nichts.
1966 wurde der 1. FC Union Berlin als Fußballzentrum gegründet. Seit 1990 ist er ein eingetragener Verein. Für seine Aufgaben hat er eine Satzung.
I. Allgemeine Regeln
- Der Verein heißt „1. Fußballclub Union Berlin e. V.“ oder kurz „1. FC Union Berlin e. V.“. Der Verein wurde am 20. Januar 1966 gegründet. Er ist in Berlin. Der Verein steht im Vereinsregister von Berlin-Charlottenburg.
- Die Farben des Vereins sind Rot und Weiß. Das Symbol zeigt in den Farben Rot, Gelb, Schwarz und Weiß den Namen „1. FC Union“, einen Fußball und einen Berliner Bären.
- Der Verein kümmert sich um den Sport. Er hat viele Aufgaben. Der Verein ist politisch und religiös neutral. Er handelt nach demokratischen und humanistischen Werten.
Der Verein lehnt Gewalt und Diskriminierung ab. Das gilt für körperliche, seelische, sexuelle, religiöse und ethnische Gewalt. Der Verein möchte Kinder, Jugendliche und Erwachsenen vor Gewalt und Diskriminierung schützen. Er fördert ein gleichberechtigtes Miteinander.Der Verein denkt an die Zukunft. Er handelt sozial, wirtschaftlich und umweltbewusst.
- Der Verein arbeitet selbstlos. Er möchte nicht hauptsächlich Geld verdienen. Er hat gemeinnützige Ziele.
- Das Geld des Vereins darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Mitglieder bekommen kein Geld vom Verein.
- Der Verein darf für seine Aufgaben Mitarbeiter einstellen. Das können Haupt- oder Nebenkräfte sein. Er darf niemanden mit unpassenden Ausgaben oder zu hohen Zahlungen begünstigen.
- Der Verein kann nur in einer besonderen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dazu braucht man eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen.
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Wenn der Verein aufgelöst wird oder nicht mehr steuerbegünstigte Ziele hat, bekommt der Landessportbund Berlin das Vermögen. Das ist nur mit Zustimmung vom Finanzamt möglich. Der Landessportbund muss das Geld für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Die Mitgliederversammlung kann auch eine andere Institution bestimmen, aber dafür braucht man auch wieder eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen und die Zustimmung vom Finanzamt.
Das Geschäftsjahr fängt am 01.07. an. Es endet am 30.06. vom nächsten Jahr.
- Der Verein bekommt eine Lizenz für die Teilnahme an der Fußball-Bundesliga oder der 2. Fußball-Bundesliga. Damit wird er Mitglied im Ligaverband. Die Regeln und Entscheidungen des Ligaverbandes gelten für den Verein und seine Mitglieder. Das gilt nicht, wenn es mit den Gesetzen nicht vereinbar ist. Der Verein und seine Mitglieder müssen die Regeln des Ligaverbandes befolgen. Auch die Regelungen des Vertrages mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sind verbindlich.
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Die Regeln und Ordnung des DFB sind auch für den Verein wichtig. Die Entscheidungen des DFB gelten ebenfalls für den Verein. Der Verein muss die Regeln des DFB befolgen. Das ist wichtig, damit man gegen Verstöße vorgehen kann. Der Verein gibt seine Strafgewalt an den DFB weiter.
- Der Verein ist Mitglied im Regional- und Landesverband. Diese Verbände sind auch Mitglieder im DFB. Die Regeln des DFB gelten deshalb auch für den Verein und seine Mitglieder.
- Das Präsidium des Vereins muss diese Regeln in die Satzung der Gesellschaften aufnehmen, an denen der Verein beteiligt ist. Das gilt, wenn der Fußballsport in diese Gesellschaften übertragen wird.
II. Mitglied sein
- Der Verein hat
a) Normale Mitglieder
b) Jugendmitglieder
c) Ehrenmitglieder - Es gibt auch aktive und passive Mitglieder.
Aktive Mitglieder üben mit Zustimmung des Vereins eine Sportart aus. Dazu gehören auch Trainer und Betreuer. Passive Mitglieder machen keine Sportart im Verein.
a) Normale Mitglieder sind mindestens 18 Jahre alt. Auch Firmen und Gruppen können normale Mitglieder sein.
b) Jugendmitglieder sind unter 18 Jahre alt.
c) Ehrenmitglieder haben dem Verein besonders geholfen. Sie bekommen die Ehrenmitgliedschaft. Es gibt auch Ehrenpräsidenten. Die Ehrenordnung erklärt mehr dazu.
- Jede Person und jede Organisation kann Mitglied im Verein werden. Man muss einen Antrag machen. Der Antrag muss in einfacher Form sein. Wenn die Person unter 18 Jahren ist, braucht man die Zustimmung der Eltern. Im Antrag steht, zu welcher Mitgliedergruppe man gehören will. Man muss auch die Regeln des Vereins anerkennen. Wenn ein minderjähriger Bewerber angenommen wird, bezahlen die Eltern die Mitgliedsbeiträge bis das Kind 18 Jahre alt ist.
- Das Präsidium entscheidet normalerweise innerhalb von vier Wochen über den Antrag. Der Bewerber bekommt die Entscheidung in einfacher Form. Wenn der Antrag abgelehnt wird, braucht man keine Gründe zu sagen. Die Mitgliedschaft beginnt, wenn das Präsidium die Aufnahme bestätigt und die Gebühren bezahlt sind.
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder stehen in dieser Satzung. Die Mitglieder haben das Recht, am Vereinsleben teilzunehmen. Aktive Mitglieder können die Einrichtungen des Vereins für Sport nutzen.
- Die Mitglieder müssen den Verein unterstützen. Sie müssen die Gebühren zahlen, die die Mitgliederversammlung festlegt. Sie müssen auch die Entscheidungen der Vereinsorgane beachten.
- Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern soll alles im Verein geklärt werden. Wenn es einen Streit gibt, muss zuerst der Ehrenrat angerufen werden. Erst wenn der Ehrenrat nicht helfen kann, darf man vor Gericht gehen. Dies gilt nicht für Straftaten oder Streitigkeiten über Geld.
- Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste aus dem Sportbetrieb oder der Nutzung von Einrichtungen. Das gilt nur, wenn die Schäden nicht von einer Versicherung des Vereins abgedeckt sind. Die Haftung des Vereins ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Mitglieder im Verein müssen Geld bezahlen. Es gibt eine Gebühr für den Eintritt und monatliche Beiträge.
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Die Höhe und der Termin für die Gebühr und die monatlichen Beiträge werden in einem Treffen der Mitglieder beschlossen. Der Vorstand kann in besonderen Fällen die monatlichen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder aufschieben.
- Für Gruppen und Organisationen werden die Beiträge extra vereinbart.
- Ehrenmitglieder müssen keine Beiträge zahlen.
- Die Mitgliedschaft endet, wenn man austritt, ausgeschlossen wird, von der Liste gestrichen wird, stirbt oder wenn eine Gruppe aufgelöst wird.
- Man kann nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals austreten. Man muss das in Textform sagen. Der Tag, an dem das beim Verein ankommt, zählt. Bei Kindern muss der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.
- Man kann ausgeschlossen werden, wenn man grob gegen die Regeln oder Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss entscheidet das Präsidium. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Meinung zu sagen.
a) Der Ausschluss wird mit dem Beschluss des Präsidiums wirksam. Man bekommt Bescheid darüber schriftlich. Der Bescheid muss die Gründe und eine Information über Rechtsmittel enthalten. Bis zur Entscheidung hat die betroffene Person keine Funktionen oder Rechte mehr.
b) Die betroffene Person kann dem Ausschluss widersprechen. Der Widerspruch muss in Textform innerhalb von zwei Wochen nach dem Bescheid beim Ehrenrat eingehen. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endgültig. - Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt durch das Präsidium. Das passiert, wenn jemand mehr als sechs Monate nicht bezahlt, obwohl er zweimal daran erinnert wurde.
III. Teile des Vereins
- Die Organe vom Verein sind
- die Mitgliederversammlung
- der Aufsichtsrat
- das Präsidium
- der Ehrenrat - Mitarbeiter oder Mitglieder von Firmen, die viele Lizenzvereine oder Kapitalgesellschaften haben, können kein Mitglied vom Präsidium, Aufsichtsrat oder Ehrenrat sein. Diese Firmen sind auch mit dem Ligaverband oder DFB verbunden. Sie haben wichtige Verträge im Bereich Vermarktung, auch beim Sponsoring vom Spielbetrieb. Konzerne und ihre Firmen zählen als ein Unternehmen. Auch die Mitglieder von anderen Vereinen oder Kapitalgesellschaften dürfen kein Amt im Verein übernehmen, wenn sie Lizenznehmer vom Ligaverband oder DFB sind.
IV. Treffen der Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Gremium im Verein.
- Alle volljährigen, aktiven Mitglieder dürfen abstimmen. Sie dürfen nicht länger als einen Monat mit dem Beitragszahlen in Rückstand sein. Auch Ehrenmitglieder dürfen abstimmen. Neue Mitglieder dürfen nach drei Monaten Mitgliedschaft abstimmen. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Man kann das Stimmrecht nur persönlich nutzen. Man darf das Stimmrecht nicht an andere weitergeben. Alle Mitglieder dürfen teilnehmen.
- Die Mitgliederversammlung hat besonders für diese Dinge zu entscheiden:
a) Die Jahresberichte der Vereinsorgane annehmen.
b) Den Aufsichtsrat und den Ehrenrat entlasten.
c) Die Mitglieder vom Aufsichtsrat und Ehrenrat wählen und abberufen.
d) Die Satzung ändern und den Verein auflösen.
e) Sonstige Anträge prüfen, die zur Mitgliederversammlung kommen.
f) Die Mitgliedsbeiträge festlegen.
g) Firmen gründen oder sich an Firmen beteiligen, um Abteilungen aus dem Verein auszugliedern.
h) Ändern, wie man sich an Gesellschaften beteiligt, die in § 12, Abs. 3, Buchstabe g) stehen.
i) Beteiligungen an der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG oder einem Nachfolger ändern, wenn diese Änderung unter 50,1 Prozent fallen würde.
j) Mitglieder des Präsidiums aus wichtigem Grund während ihrer Amtszeit abberufen.
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Die Mitgliederversammlung ist einmal im Jahr. Sie soll im ersten oder zweiten Teil des neuen Jahres stattfinden. Das Präsidium lädt ein. Die Einladung muss sechs Wochen vorher geschickt werden. Die Einladung hat eine Tagesordnung. Dort steht, was besprochen wird. Die Einladung gilt als zugestellt, wenn sie an die letzte Adresse vom Mitglied geschickt wird. Die Einladung kommt per Brief. Man kann auch Fax oder E-Mail nutzen, wenn die Mitglieder das erlaubt haben. Wichtig ist, dass die Einladung rechtzeitig abgeschickt wird.
- Jedes Mitglied mit Stimmrecht kann bis eine Woche vor der Versammlung beim Präsidium in Textform eine Ergänzung zur Tagesordnung beantragen und Anträge stellen.
- Bevor die Tagesordnung beginnt, sagt der Versammlungsleiter die Anträge zur Ergänzung und andere Anträge laut an. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Anträge in die Tagesordnung kommen. Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht wurden, können nur mit zwei Dritteln der Stimmen erlaubt werden.
- Anträge zur Satzungsänderung müssen spätestens acht Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Präsidium eingereicht werden. So können die Mitglieder rechtzeitig darüber informieren werden. Außerdem kann man prüfen, ob der Antrag rechtlich möglich ist.
- Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied vom Präsidium oder von einem anderen Mitglied geleitet.
- Die Mitgliederversammlung ist gültig, auch wenn nicht viele Mitglieder da sind. Man stimmt offen ab. Die einfache Mehrheit entscheidet. Man hat eine einfache Mehrheit, wenn man mehr als die Hälfte der Stimmen bekommt. Stimmenthaltungen zählen nicht. Wenn gleich viele Ja- und Nein-Stimmen da sind, ist das ein Ablehnen des Antrags. Um die Satzung zu ändern, braucht man zwei Drittel der Stimmen. Für die Ausgliederung von Abteilungen oder für die Auflösung des Vereins sind drei Viertel der Stimmen nötig.
- Die Mitgliederversammlung ist nicht für alle offen. Der Versammlungsleiter kann Gäste erlauben. Das gilt auch für Journalisten.
- Man muss ein Protokoll über die Mitgliederversammlung schreiben. Der Leiter der Versammlung und der Protokollführer unterschreiben das Protokoll. Der Protokollführer ist ein Mitglied vom Präsidium oder ein anderes Mitglied, das dafür beauftragt wurde. Das Protokoll liegt drei Monate nach der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle des Vereins zur Einsicht aus. Es ist auch auf der Homepage des Vereins für Mitglieder sichtbar.
- Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung jemandem die Leitung geben. Das passiert für die Diskussion, den Wahlgang und die Auszählung. Wenn niemand anders die Leitung hat, ist der Versammlungsleiter auch der Wahlleiter. Die Wahl ist schriftlich, wenn es mehr als einen Kandidaten gibt. Die Wahl muss geheim sein, wenn die Mehrheit das so beschließt.
- Die Personen für den Aufsichtsrat und den Ehrenrat können einzeln oder zusammen gewählt werden. Das entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Eine Liste für den Aufsichtsrat hat mindestens fünf und höchstens neun Kandidaten. Eine Liste für den Ehrenrat hat mindestens drei und höchstens fünf Kandidaten.
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Bei Einzelwahl stimmt man über jeden Kandidaten einzeln ab. Es werden mindestens fünf und höchstens neun oder mindestens drei und höchstens fünf Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen haben. Wenn im ersten Wahlgang nicht genug Kandidaten die Mehrheit haben, gibt es einen zweiten Wahlgang. Dort wählen die Kandidaten, die im ersten Wahlgang keine Mehrheit hatten. Im zweiten Wahlgang gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Wenn mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen haben und mehr als Plätze zu vergeben sind, gibt es eine Stichwahl.
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Bei Listenwahl stimmt man über die Listen ab. Die Liste mit den meisten Stimmen wird gewählt. Wenn die besten Listen gleich viele Stimmen haben, gibt es eine Stichwahl zwischen diesen Listen.
- Alle weiteren Regeln zu Wahlen sind in der Wahlordnung festgelegt.
- Alle Mitglieder haben das Recht, eine Versammlung zu verlangen. Eine besondere Versammlung wird nur einberufen, wenn es für den Verein wichtig ist. Auch wenn der Aufsichtsrat oder Ehrenrat dies verlangt, wird eine Versammlung einberufen. Zudem können auch 10 Prozent der Mitglieder diese Versammlung in Textform anfordern. Sie müssen den Grund und das Thema nennen. Die Themen müssen neu sein und nicht schon in der regulären Versammlung behandelt werden. Für die Berechnung der Mitgliederzahl wird die letzte Zahl vor dem Antrag genommen.
Die Einladung zur besonderen Versammlung muss nach dem Wunsch der Antragsteller geschehen, spätestens zwei Wochen nach dem Antrag. Die Einberufung muss zwei Wochen vorher bekanntgegeben werden. Wenn Wahlen stattfinden, gelten die Regeln nach § 22 und § 34. Wenn das Präsidium nicht innerhalb der Frist handelt, können die Antragsteller selbst die Versammlung einberufen. Das geht auf Kosten des Vereins. - Bei einer besonderen Versammlung dürfen nur die Themen besprochen werden, die zur Einberufung geführt haben.
V. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist eine Gruppe von Personen. Sie überwachen die Firma. Sie helfen bei wichtigen Entscheidungen. Der Aufsichtsrat sorgt für gute Arbeit.
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Der Aufsichtsrat hat mindestens fünf und höchstens neun Mitglieder. Die Mitglieder sind über 18 Jahre alt und sind länger als drei Monate im Verein.
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Man kann nicht im Präsidium und im Aufsichtsrat sein. Das schließt sich aus.
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Der Aufsichtsrat arbeitet ehrenamtlich. Die Mitglieder haben keinen Arbeitsvertrag mit dem Verein. Sie dürfen auch nicht bezahlt für den Verein arbeiten.
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Der Aufsichtsrat bleibt für vier Jahre im Amt. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl. Der Aufsichtsrat bleibt bis zur nächsten Wahl im Amt.
- Der Aufsichtsrat wählt den Präsidenten. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates gewählt wird, verlässt es den Aufsichtsrat. Die anderen Mitglieder, die der Präsident vorschlägt, werden auch vom Aufsichtsrat gewählt. Wenn der Vorschlag nicht ganz oder teilweise angenommen wird, muss der Präsident innerhalb von zwei Wochen einen neuen Vorschlag machen. Wenn auch dieser nicht ganz oder teilweise angenommen wird, muss ein neuer Präsident gewählt werden. Wenn ein oder mehrere Mitglieder des Präsidiums vorzeitig aus dem Amt gehen, gelten andere Regeln. In der vierjährigen Amtszeit kann der Aufsichtsrat eine besondere Mitgliederversammlung einberufen. Diese soll ein Mitglied des Präsidiums vorzeitig abberufen, wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt.
- Der Aufsichtsrat überwacht das Präsidium. Er kontrolliert die Arbeit des Präsidiums und die Aufgaben des Vereins. Er hat volle Prüfungs- und Kontrollrechte. Das Präsidium muss dem Aufsichtsrat umfassende Informationen über seine Arbeit geben. Der Aufsichtsrat entlastet das Präsidium.
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Der Aufsichtsrat beschließt vor jedem Geschäftsjahr über den Haushaltsplan, den das Präsidium vorschlägt. Wenn Ausgaben geplant sind, die das Ergebnis verändern, braucht es die Zustimmung des Aufsichtsrates. Wenn nötig, genehmigt er auch den Nachtragshaushaltsplan, den das Präsidium erstellt.
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Der Aufsichtsrat genehmigt den Jahresabschluss des Vereins und, wenn nötig, auch den Zwischenabschluss am 31. Dezember mit Geschäftsbericht. Er bestellt einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, der die Abschlüsse prüft. Der Wirtschaftsprüfer muss nach fünf Jahren gewechselt werden.
- Das Präsidium braucht die Zustimmung des Aufsichtsrates für folgende Geschäfte:
a) Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und ähnlichen Rechten.
b) Übernahme von Bürgschaften und Verbindlichkeiten für Dritte.
c) Aufnahme von Krediten.
d) Abschluss von Darlehensverträgen.
e) Abschluss von Verträgen für Ausrüstungen und Lizenzen, die nicht im Haushaltsplan stehen.
f) Beteiligung oder Änderungen an Gesellschaften. - Der Aufsichtsrat vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Mitgliedern des Präsidiums. Er regelt die Verträge mit hauptamtlichen Mitgliedern des Präsidiums, speziell deren Bezahlung. In besonderen Fällen kann er auch eine angemessene Vergütung für nicht hauptamtliche Mitglieder festlegen.
- Der Aufsichtsrat bestätigt die Abteilungsordnungen des Vereins.
- Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung nach der Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Wenn der Vorsitzende vorzeitig aufhört, wählt der Aufsichtsrat innerhalb von vier Wochen einen neuen.
- Jedes Mitglied im Aufsichtsrat kann bestimmte Aufgaben bekommen. Die genauen Regeln dazu stehen in einer Geschäftsordnung. Diese ordnet der Aufsichtsrat selbst.
- Der Aufsichtsrat trifft Entscheidungen in Sitzungen. Er kann Entscheidungen treffen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder da ist. Er entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei gleichen Stimmen entscheidet der Vorsitzende. Ist der Vorsitzende nicht da, entscheidet der Stellvertreter.
- Mitglieder dürfen nicht abstimmen, wenn die Entscheidung sie oder ihre Familien oder ihre Firmen betrifft.
- Eine schriftliche Abstimmung ist erlaubt, wenn der Vorsitzende das aus einem bestimmten Grund anordnet.
- Es muss ein Protokoll über die Sitzungen und Entscheidungen des Aufsichtsrates geschrieben werden. Der Protokollführer unterschreibt das Protokoll. Es muss innerhalb von zwei Wochen an alle Mitglieder geschickt werden. Das Protokoll ist genehmigt, wenn innerhalb von zwei Wochen niemand widerspricht.
- Die Sitzungen vom Aufsichtsrat sind geheim. Sie finden mindestens vier Mal im Jahr statt.
- Der Vorsitzende ruft die Mitglieder zu den Sitzungen ein. Mindestens drei Mitglieder können eine Sitzung verlangen. Auch das Präsidium kann eine Sitzung verlangen.
- Die Mitglieder vom Präsidium sollen auf Einladung an den Sitzungen teilnehmen. Sie dürfen nicht mitstimmen.
- Die Mitglieder vom Aufsichtsrat werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann Kandidaten vorschlagen. Der Vorschlag muss mindestens sieben Tage vor der Versammlung beim Präsidium sein. Der Vorschlag braucht das schriftliche Einverständnis des Kandidaten.
- Der Ehrenrat sagt der Mitgliederversammlung, wer für den Aufsichtsrat kandidiert. Alle Kandidaten müssen sich der Mitgliederversammlung vorstellen.
- Aufsichtsratsmitglieder können vor Ende ihrer Amtszeit aus wichtigem Grund abberufen werden. Dazu braucht man eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen. Die Mitglieder müssen das beim Präsidium beantragen. Der Antrag muss einen Grund haben.
- Der Aufsichtsrat kann sich während seiner Amtszeit durch Kooptierung bis zur maximalen oder minimalen Zahl erweitern. Es gelten die Regeln aus § 20 der Satzung. Die kooptierten Mitglieder stellen sich in der nächsten Versammlung vor. Sie müssen einzeln gewählt werden.
- Die Amtszeit der kooptierten und bestätigten Mitglieder endet mit dem Ende der Amtszeit des Aufsichtsrates nach § 17, Abs. 4.
Für die Verantwortung der Mitglieder vom Aufsichtsrat gilt das Gesetz. Ein Mitglied macht keinen Fehler, wenn es bei seiner Arbeit vernünftig denkt. Es soll sich an die Gesetze und Regeln halten. Es muss gute Informationen haben und für den Verein handeln.
VI. Vorstand
- Das Präsidium hat den Präsidenten und mindestens zwei und höchstens sechs weitere Mitglieder.
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Die Mitglieder können bezahlt oder ehrenamtlich arbeiten. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder bezahlt sind. § 2, Abs. 4 bleibt gleich.
- Die Mitglieder müssen Menschen sein, die ihre Geschäfte selbst führen können.
- Wenn es bezahlte Mitglieder gibt, dürfen diese keine normalen Mitglieder des Vereins sein. Eine normale Mitgliedschaft ist für die Zeit der bezahlten Arbeit nicht aktiv.
- Das Präsidium leitet den Verein. Es vertritt den Verein vor Gericht und außerhalb. Es macht alle wichtigen Dinge für den Verein, wenn nicht andere Gruppen das machen sollen. Das Präsidium entscheidet über sportliche, wirtschaftliche und andere Themen. Es kann Gruppen bilden, die helfen.
- Das Präsidium handelt im Interesse des Vereins und nach den Regeln.
- Das Präsidium zeigt den Verein in der Öffentlichkeit.
- Das Präsidium entscheidet, wer im Verein mitmachen kann. Es plant die Mitgliederversammlung und macht die Tagesordnung.
- Das Präsidium kann Vorschläge für den Ehrenrat machen.
- Der Präsident koordiniert die Arbeit im Präsidium und vertritt den Verein nach außen. Wenn es neue Mitglieder im Präsidium gibt, werden ihre Aufgaben im Regelwerk festgelegt.
- Das Präsidium nutzt die Rechte vom Verein in Firmen, an denen der Verein beteiligt ist.
- Das Präsidium zeigt viermal im Jahr, wie viele Mitglieder der Verein hat. Das passiert am Anfang eines neuen Quartals.
- Das Präsidium hat Regeln für die Arbeit.
- Diese Regeln brauchen die schriftliche Zustimmung vom Aufsichtsrat, bevor sie gelten.
- Die Regeln sagen, wie die Arbeit im Präsidium funktioniert. Sie erklären, wie Beschlüsse gefasst werden und wie man sie dokumentiert. Auch die Regeln für die Vertretung und Zuständigkeiten stehen darin.
- Der Vorstand muss vor dem neuen Geschäftsjahr einen Plan für das Geld machen und ihn dem Aufsichtsrat zur Genehmigung geben.
- Jedes Vierteljahr muss der Aufsichtsrat die wirtschaftlichen Daten bekommen. Diese Daten werden mit dem Budget verglichen.
- Am Ende eines Geschäftsjahres und, wenn nötig, am Ende eines Kalenderjahres muss der Vorstand für den Verein und, wenn der Verein zu einem Konzern gehört, für den Konzern einen Geschäftsbericht und eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung machen. Der Jahresabschluss muss von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden. Der Zwischenabschluss am 31. Dezember muss, wenn nötig, auch von einem Prüfer kontrolliert oder überprüft werden. Die Mitglieder müssen über den Bericht, die Bilanz und das Ergebnis der Prüfung zum Ende des Geschäftsjahres informiert werden.
- Der Verein wird nach außen immer von zwei Mitgliedern des Präsidiums vertreten. Diese Mitglieder können sich nicht gegenseitig beauftragen.
- Ein Mitglied des Präsidiums darf den Verein nicht vertreten, wenn es durch einen Vertrag einen persönlichen Vorteil hat oder wenn nahe Angehörige oder Firmen, mit denen das Mitglied verbunden ist, Vorteil oder Verpflichtung haben. Die Regeln aus der Satzung § 20, Abs. 2 gelten hier auch.
- Ein Mitglied des Präsidiums darf den Verein nicht vertreten, wenn es um Gesellschafterrechte geht, es sei denn, das Mitglied oder nahe Angehörige oder Firmen, an denen das Mitglied oder deren Angehörige beteiligt sind, haben durch die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung einen Vorteil oder eine Verpflichtung.
- Die Mitglieder vom Präsidium werden vom Aufsichtsrat gewählt. Das passiert mit einer Mehrheit.
- Die Mitglieder vom Präsidium bleiben für vier Jahre. Die Verträge der Mitglieder enden mit der Amtszeit. Eine Verlängerung ohne Beschluss ist nicht möglich.
- Ein Mitglied vom Präsidium kann nur von der Versammlung vorzeitig abberufen werden. Dafür muss ein wichtiger Grund da sein.
- Ein Mitglied kann seinen Rücktritt in schriftlicher Form dem Aufsichtsrat und dem Präsidium mitteilen.
- Wenn ein Mitglied vor Ende der Amtszeit geht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob ein neues Mitglied bis zur nächsten Amtszeit gewählt wird. Wenn der Präsident geht, muss der Aufsichtsrat innerhalb von 4 Wochen einen neuen Präsidenten wählen. Die Amtszeit vom neuen Mitglied endet mit der Amtszeit des Präsidiums.
- Die Mitglieder vom Vorstand sind an das Gesetz gebunden. Jedes Mitglied muss die Sorgfalt eines guten Geschäftsführers anwenden.
- Es gibt keinen Fehler, wenn das Mitglied gut informiert war und im besten Interesse des Vereins gehandelt hat.
Ehrenrat.
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Der Ehrenrat hat mindestens drei und höchstens fünf Mitglieder. Die Mitglieder müssen älter als 45 Jahre sein und länger als 20 Jahre im Verein sein.
- Die Mitglieder des Ehrenrates arbeiten ehrenamtlich. Sie sind unabhängig und bekommen keine Anweisungen von anderen Gremien im Verein.
- Der Ehrenrat hat eine Amtszeit von vier Jahren. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl und Annahme. Der Ehrenrat bleibt bis zur nächsten Wahl im Amt.
- Der Ehrenrat soll die Tradition und das Ansehen des Vereins schützen. Er hilft bei Streitigkeiten von Mitgliedern.
- Der Ehrenrat entscheidet über Widersprüche von Mitgliedern zu ihrem Ausschluss. Auch über Einsprüche gegen neue Mitglieder entscheidet er.
- Der Ehrenrat macht die Ehrenordnung des Vereins. Sie tritt nach Zustimmung des Präsidiums in Kraft.
- Er nennt der Mitgliederversammlung alle Kandidaten für den Aufsichtsrat.
Der Ehrenrat wählt einen Vorsitzenden. Er macht eine Geschäftsordnung.
- Der Ehrenrat wird von den Mitgliedern gewählt. Die Mitglieder schlagen das Präsidium vor.
- Die Mitglieder des Ehrenrats können vor Ende ihrer Zeit abberufen werden. Das geht nur aus wichtigen Gründen. Die Mitgliederversammlung braucht zwei Drittel der Stimmen dafür. Mindestens die einfache Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder oder 10 Prozent der Vereinsmitglieder müssen einen Antrag stellen. Der Antrag muss erklärt werden.
- Der Ehrenrat kann während seiner Amtszeit neue Mitglieder aufnehmen. Diese neuen Mitglieder müssen sich in der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen. Dann wählen die Mitglieder jedes neue Mitglied einzeln.
- Die Zeit der kooptierten und bestätigten Mitglieder endet, wenn die Amtszeit des Ehrenrats nach § 31, Abs. 3 endet.
VIII. Abteilungen im Verein
- Der Verein kann Gruppen bilden. Diese Gruppen passen zu den wichtigen Aufgaben vom Verein.
- Das Präsidium macht Regeln für die Gruppen. Diese Regeln sind wichtig für die Arbeit in einer Gruppe. Sie betreffen:
- Gruppentreffen
- Vorstand und Leitung
- Geld und Kasse
- Disziplin. - Jede Gruppe muss eigene Regeln machen. Diese Regeln basieren auf den allgemeinen Regeln vom Präsidium. Sie müssen zu den Zielen und Bedürfnissen der Gruppenmitglieder passen.
IX. Letzte Regelung
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Diese neue Satzung gilt ab dem 3. Oktober 2024. Das passiert, wenn die Satzung im Vereinsregister steht. Alle alten Satzungen sind dann nicht mehr gültig.
- Die Organe des Vereins können schon jetzt Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen gelten, wenn die neue Satzung im Vereinsregister steht.
- Das Präsidium darf Änderungen und Ergänzungen zur Satzung beschließen. Das ist wichtig für die Eintragung des Vereins und für die Gemeinnützigkeit.
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