Eisern!

Satzungsausschuss nimmt Arbeit auf

Beschluss des Präsidiums:

Di, 14. September 2021
Satzungsausschuss nimmt Arbeit auf

Das Präsidium des 1. FC Union Berlin e.V. hat gemäß § 25 Abs. 1 der Vereinssatzung die Einrichtung eines Satzungsausschusses beschlossen. Der Satzungsausschuss ist als ständiger Ausschuss bestellt worden. Seine Aufgaben bestehen in der Befassung mit eingehenden Satzungsänderungsanträgen von Mitgliedern des Vereins und daraus resultierender Empfehlung an das Präsidium zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder deren Ablehnung.

Darüber hinaus hat der Satzungsausschuss die Aufgabe, die Satzung des Vereins stetig zu überprüfen und im Rahmen eigener Satzungsänderungsanträge an die Mitgliederversammlung weiterzuentwickeln.

„Die Komplexität einer Vereinssatzung gebietet es, sich inhaltlich fundiert mit Änderungswünschen auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund haben wir den Satzungsausschuss eingesetzt, in dem viele wichtige Positionen aus dem Verein vertreten sind. Unser Ziel ist es, die Satzung des 1. FC Union Berlin in ihrer grundsätzlichen inhaltlichen Ausrichtung zu erhalten. Im Falle einer durch den Ausschuss als notwendig erachteten Änderung möchten wir der Mitgliederversammlung eine gute Entscheidungsgrundlage für eine Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen“, so Union-Präsident Dirk Zingler zur Einrichtung des Satzungsausschusses.

„Unsere Satzung dient dem Wohl und der Stabilität unseres Vereins und hat diesen Zweck in den Jahren seit ihrer Einführung zweifellos erfüllt. Es kann jedoch durchaus notwendig sein, gesellschaftlichen Entwicklungen oder Mitgliederwünsche durch Satzungsänderungen Rechnung zu tragen. Diesen Prozess werden wir aktiv begleiten und dem Präsidium beratend und empfehlend zur Seite stehen“, erklärt Christine Gerhardt, Vorsitzende des Satzungsausschusses.

In den Satzungsausschuss, der mindestens 11 Mitglieder umfasst, entsendet die Fan- und Mitgliederabteilung (FuMA) vier Vertreter. Zwei Vertreter benennt der Aufsichtsrat, einen das Präsidium des Vereins. Der Ehrenrat sowie der Geschäftsbereich Profifußball entsenden jeweils einen Vertreter, der Geschäftsbereich Nachwuchs- und Amateurfußball benennt zwei. Alle Mitglieder des Satzungsausschusses müssen Mitglieder des 1. FC Union Berlin e.V. sein.

Aus seiner Mitte wählt der Satzungsausschuss eine(n) Vorsitzende(n) und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. Diese Positionen dürfen gemäß Geschäftsordnung des Ausschusses weder vom Vertreter des Präsidiums, noch von einem der Vertreter der Geschäftsbereiche des 1. FC Union Berlin besetzt werden.  

Folgende Mitglieder umfasst der Satzungsausschuss des 1. FC Union Berlin e.V.:

  • Fan- und Mitgliederabteilung

Christine Gerhardt (Vorsitzende des Satzungsausschusses) | Zweite von links im Bild

Tina Schmidt | Dritte von links im Bild

Christiane Brähmer | Vierte von links im Bild

Jacob Rösler | nicht im Bild

  • Aufsichtsrat

Dr. Dirk Fischer (stellv. Vorsitzender des Satzungsausschusses) | Rechts im Bild

Karlheinz Nolte | Erster von links im Bild

  • Präsidium

Oskar Kosche | Vierter von links im Bild

  • Ehrenrat

Wolfgang Vallentin | Fünfter von links im Bild

  • Nachwuchs- und Amateurfußball

Judith Diecke | Links im Bild

Lutz Munack (kommissarisch, Mitglied wird noch benannt) | Zweiter von links im Bild

  • Profifußball

Michael Parensen | Bildmitte

Die in der letzten Mitgliederversammlung nicht behandelten Satzungsänderungsanträge sind dem Ausschuss übermittelt worden und werden von diesem geprüft.