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Geldstrafe für Union

Sportgerichtsurteil:

Do, 28. November 2019
Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

In der 47. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 31.08.2019 brannten Berliner Zuschauer mindestens acht Bengalische Feuer ab. Die Partie musste wegen der Pyrotechnik – auch im Dortmunder Zuschauerbereich für etwa eine Minute und 40 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.