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2.000 Euro Geldstrafe für Union

DFB-Sportgerichtsurteil:

Di, 06. Dezember 2022
2.000 Euro Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.

In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 01.08.2022 zündeten Berliner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.