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Union muss auf Keven Schlotterbeck verzichten

Zwei Spiele gesperrt:

Di, 27. August 2019
Union muss auf Keven Schlotterbeck verzichten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Keven Schlotterbeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Keven Schlotterbeck bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele des 1. FC Union Berlins gesperrt.

Schlotterbeck war in der 83. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 24. August 2019 von Schiedsrichter Robert Schröder (Hannover) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler, beziehungsweise der Verein, hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.