Eiserne Grüße!

Stadionordnung

§8 Ton- und Bildaufnahmen

(1) Die Besucher der Veranstaltungen im Stadion An der Alten Försterei erteilen dem jeweiligen Veranstalter unwiderruflich, zeitlich unbeschränkt und weltweit, ohne dass dieser zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist, die Einwilligung und Berechtigung zur Erstellung von Ton- und Bildaufnahmen. Diese können auch durch Dritte erstellt, vervielfältigt, gesendet und in gegenwärtigen und zukünftigen Medien genutzt werden.