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Kinderschutz

Ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bedürfen in jeder Gesellschaft eines besonderen Schutzes. Das gilt auch für die jungen Sportlerinnen und Sportler, die bei uns im Nachwuchsbereich Fußball spielen. Der Kinder- und Jugendschutz wird im Nachwuchsleistungszentrum, in der Frauen- und Mädchenabteilung und der Sportförderung daher schon lange sehr ernst genommen. Der organisierte Sport steht moralisch und rechtlich in der Verantwortung, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen (§ 1 Absatz 3, Ziffer 3 SGB VIII). Ausgehend vom Leitfaden „Kinderschutz im Berliner Sport“ verpflichtet sich der 1. FC Union Berlin e.V., das Berliner Konzept zum Kinderschutz im Sport und die damit verbundenen elementaren Standards des Kinderschutzes mit der Unterstützung von entsprechenden Fachkräften umzusetzen.

Alle Mitarbeiter der Nachwuchsabteilung des 1. FC Union Berlin e.V. bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie tragen Sorge dafür, dass Maßnahmen zum Kinderschutz umgesetzt werden. Der 1. FC Union Berlin e.V. verpflichtet alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter im gesamten Nachwuchsbereich zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

Der Verein hat die Kinderschutzerklärung des Landessportbund Berlin unterzeichnet.

Kinderschutzbeauftragte des Vereins ist Christine Korves. Zusätzlich unterstützen mit Cordelia Nawroth und Thorsten Scharf zwei ehrenamtliche Mitarbeiter als Kinderschutzbeauftragte die Nachwuchs- und Amateurabteilung.

 Christine Korves

Christine Korves

Beauftragte für den Kinderschutz

 Cordelia Nawroth

Cordelia Nawroth

Beauftragte für den Kinderschutz

 Thorsten Scharf

Thorsten Scharf

Beauftragter für den Kinderschutz