Stadion

Regeln für das Stadion

Verhalten im Stadion - Sei freundlich. - Höre den anderen zu. - Respektiere die Zuschauer. - Feiere fair. - Verhalte dich ruhig. - Folge den Regeln.

Die Stadionordnung sorgt dafür, dass die Besucher sich sicher und gut behandelt fühlen. Das gilt vor, während und nach einer Veranstaltung. Niemand soll verletzt oder in Gefahr gebracht werden. Niemand soll mehr gestört werden, als es nicht anders geht.

  1. Diese Stadionordnung gilt für das Stadion An der Alten Försterei. Der Bereich geht im Westen bis zur Straße An der Wuhlheide und im Osten bis zum Trainingsgelände. Im Norden geht die Grenze zum Wald in der Wuhlheide und im Süden zur Wuhle. Die Stadionordnung gilt an Veranstaltungstagen für alle Events im Stadion oder auf den Nebenanlagen. Sie gilt auch für Parkplätze, wenn dort keine andere Ordnung herrscht.
  2. Die Allgemeinheit hat keinen Anspruch auf den Zutritt oder die Nutzung der Versammlungsstätten und Anlagen im Stadion.
  3. Die Regeln dieser Stadionordnung gelten, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Verträge über die Nutzung des Stadions richten sich nach dem bürgerlichen Recht.
  4. Das Stadion An der Alten Försterei hat viele Überwachungskameras für die Sicherheit der Zuschauer. Videoaufnahmen können für eine bestimmte Zeit gespeichert werden. Wenn nötig, können sie als Beweis genutzt werden. Jede Person, die das Stadion besucht, stimmt zu, dass Bilder und Töne von ihr kostenlos verwendet werden dürfen. Das gilt für Liveübertragungen und Aufzeichnungen, die bei einer Veranstaltung gemacht werden.
  1. Im Stadion An der Alten Försterei dürfen nur Personen bleiben, die eine gültige Eintrittskarte oder einen anderen Ausweis haben. Sie müssen nachweisen, dass sie zu einer Veranstaltung dürfen.
  2. Personen, die keinen Ausweis haben oder ein Sicherheitsrisiko sind, dürfen nicht ins Stadion. Sie werden abgewiesen.
  3. Der Ordnungsdienst darf Personen untersuchen. Dies gilt für Alkohol, Drogen und gefährliche Gegenstände oder Waffen. Die Untersuchung kann auch Kleidung und Taschen betreffen. Besucher, die sich nicht untersuchen lassen wollen oder betrunken oder unter Drogen stehen, dürfen nicht ins Stadion.
  4. Der Ordnungsdienst darf Personen im Stadion kontrollieren, wenn sie verdächtig sind oder ein Stadionverbot haben. Sie dürfen auch die Ausweise überprüfen.
  5. Die Sektoren 2 bis 4 sind für Heimfans. Dort ist es verboten, die Farben oder Symbole von Gastmannschaften zu tragen oder sich negativ über die Heimbesucher zu äußern.
    Der Sektor 5 ist nur für Gastfans. Heimfans dürfen dort nicht sein.
    Besucher, die gegen diese Regeln verstoßen, können vom Ordnungsdienst ausgeschlossen werden. Sie bekommen kein Geld für die Eintrittskarte zurück.
  6. Besucher müssen ihren Platz auf der Eintrittskarte einnehmen. Sie dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege nutzen. Nicht öffentliche Bereiche sind verboten.
  7. Es kann im Stadion durch Choreografien oder Banner zu einer Sichtbehinderung kommen. Besucher dürfen nicht auf andere Plätze wechseln oder Geld zurückverlangen, wenn die Sicht eingeschränkt ist.
  8. Besucher dürfen an veranstaltungsfreien Tagen nicht ins Stadion. Ausnahmen sind die Öffnungszeiten für den Geschäftsbetrieb (z.B. Geschäftsstelle des 1. FC Union Berlin e.V.).
  9. Kinder bis 14 Jahre dürfen nur mit einem Erwachsenen ins Stadion. Kinder bis 7 Jahre sollten nicht in die Stehplatzbereiche. Die Eltern sind verantwortlich, wenn sie diesen Bereich nutzen. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Andere Regeln für Veranstaltungen werden vorher bekannt gegeben.
  10. Besucher, die Hilfe brauchen, dürfen nur mit einer Begleitperson ins Stadion. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  11. Besucher im Rollstuhl dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen sein.
  1. Die Besucher müssen den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst, Rettungsdienst und Stadionsprecher folgen.
  2. Alle Personen haben das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Das gilt für Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter und Behinderungen. Der Veranstalter kann in besonderen Fällen anders entscheiden, wenn die Sicherheit wichtig ist.
  3. Alle Eingänge, Ausgänge und Rettungswege müssen frei bleiben.
  4. Während der Veranstaltung darf man im Sitzbereich nicht stehen.
  5. Es ist nicht erlaubt, Taschen, Rucksäcke und anderes Gepäck ins Stadion mitzubringen, außer:
  • Bauchtaschen
  • Beutel und Handtaschen bis Größe A4 (21 x 29,7 cm)

Besucher dürfen folgende Dinge nicht mitbringen:

  1. Waffen von allen Arten;
  2. Dinge, die wie Waffen sind oder die man werfen kann, und die Menschen verletzen oder Sachen kaputt machen können;
  3. Dinge oder Kleidung, die man als Waffe benutzen kann, um Polizei oder Sicherheitskräfte zu stoppen;
  4. Dinge, die verhindern, dass man seine Identität zeigt;
  5. Spraydosen und andere Behälter mit gefährlichen Gasen oder Flüssigkeiten (außer handelsübliche Feuerzeuge), auch ätzende oder färbende Stoffe;
  6. Flaschen (auch PET-Flaschen), Becher, Krüge oder Dosen aus zerbrechlichem Material; man darf alkoholfreie Getränke im Tetra-Pak oder für kleine Kinder (max. 1 Liter) mitbringen;
  7. große Dinge (z.B. Leitern, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Stative, Kinderwagen);
  8. Feuerwerkskörper, Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände;
  9. Fahnen- oder Transparentstangen über 2 Meter und mit einem Durchmesser über 3 cm (außer große Fahnen mit Anmeldung) und große Transparente oder Banner ohne Anmeldung;
  10. elektrische oder mechanische Lärmgeräte, wenn der Veranstalter nicht erlaubt;
  11. Drogen oder alkoholische Getränke;
  12. Tiere (außer Blindenhunde mit spezieller Genehmigung);
  13. Laserpointer;
  14. Videokameras oder Fotoapparate, die für den Verkauf genutzt werden können (außer mit Zustimmung des Veranstalters);
  15. Rassistische, fremdenfeindliche oder diskriminierende Materialien oder Bekleidungen;
  16. politische Informationen ohne Erlaubnis des Veranstalters;
  17. Kleidung, die mit Rechtsextremismus zu tun hat;
  18. Dinge, die religiöse Meinungen verbreiten.

Besucher dürfen auch folgendes nicht tun:

  1. Rassistische, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Materialien oder Sprüche verbreiten;
  2. Sexuelle Gewalt ausüben oder andere Körperkontakt haben, den sie nicht wollen;
  3. Waffen oder verbotene Dinge anderen anbieten oder verkaufen;
  4. Gesperrte Bereiche betreten (z.B. das Spielfeld oder Technikräume);
  5. Werfen mit irgendwelchen Dingen;
  6. Feuerwerkskörper oder andere explosive Sachen abbrennen;
  7. Ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten verkaufen;
  8. Bauten, Bäume oder Wege beschriften oder beschädigen;
  9. Transparente oder Fahnen benutzen, um andere zu behindern;
  10. Außerhalb der Toiletten das Bedürfnis verrichten oder das Stadion verschmutzen;
  11. Sich mit großen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) außerhalb der vorgesehenen Bereiche aufhalten;
  12. Dinge aufstellen oder lagern;
  13. Das Stadion in einer Weise betreten, die die Identifizierung verhindert;
  14. Ton- und Bildaufnahmen ohne Erlaubnis gewerblich nutzen;
  15. Im Stadion übernachten.

Es ist verboten, Wege, Gehwege und Rettungswege zu blockieren. Verkaufsstände dürfen nur mit Genehmigung auf den dafür vorgesehenen Flächen stehen. Grünflächen müssen frei bleiben.

Es ist verboten, sich in den eingezäunten Bereichen des Stadions mit anderen zusammenzurotten. Das heißt, wenn mehrere Personen zusammen handeln und dadurch zeigen, dass sie die öffentliche Ordnung stören wollen.

  1. Du gehst ins Stadion und nutzt es auf eigene Gefahr.
  2. Die „An der Alten Försterei Stadionbetriebs“ AG oder der Veranstalter sind nicht verantwortlich für Schäden, die andere Menschen verursachen.
  3. Die Stadionbetriebsgesellschaft oder der Veranstalter übernehmen die Verantwortung, wenn sie absichtlich oder durch große Nachlässigkeit Schäden an Leben oder Gesundheit verursachen.
  4. Die Verantwortung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.
  5. Unfälle oder Schäden musst du sofort der Stadionbetriebsgesellschaft oder dem Veranstalter melden.
  1. Wenn Besucher eine Eintrittskarte kaufen, akzeptieren sie die Regeln vom Stadion „An der Alten Försterei“.
  2. Besucher bekommen ihr Geld nicht zurück, wenn sie absichtlich oder aus Versehen gegen die Regeln verstoßen. Auch Personen, die alkoholisiert oder drogenbeeinflusst sind, bekommen kein Geld zurück.
  3. Wenn Personen absichtlich oder aus Versehen während einer Veranstaltung gegen die Regeln verstoßen, können sie ein Stadionverbot bekommen. Dieses Verbot kann lokal oder deutschlandweit gelten.
  4. Für Besucher, die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Stadion begehen, kann man Strafanzeigen machen.
  5. Wenn das Stadion oder der Veranstalter durch schlechtes Verhalten von Besuchern Schäden hat, kann man das Geld von diesen Besuchern zurückfordern.
  6. Verbotsmäßig mitgebrachte Dinge können weggenommen werden, wenn sie für eine Strafuntersuchung gebraucht werden. Der Besucher kann entscheiden, ob er das Stadion mit den verbotenen Dingen verlässt oder ob er auf die Dinge verzichtet und sie dem Sicherheitsdienst gibt. In letzterem Fall bekommt er die Dinge nicht zurück.
  7. Die Rechte der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG bleiben bestehen.
  1. Die Stadionordnung beginnt am 15.08.2024.
  2. Der Betreiber kann die Stadionordnung jederzeit ändern. Es braucht keinen Grund dafür. Jede neue Version ersetzt die alte und macht sie ungültig.

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Stadionordnung
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