Fans
Fan- und Mitgliederbereich
Regeln für die Abteilung.
Die Fan- und Mitgliederabteilung vom 1. FC Union Berlin e.V. möchte die Fans und Mitglieder näher mit dem Verein verbinden. Die Abteilungsordnung sagt, wie die Abteilung arbeitet. Es gibt Arbeitsgruppen, die beim Vereinsleben helfen. Die Abteilungsleitung und -versammlung sorgen für klare Entscheidungen und gute Umsetzung von Projekten. Die Abteilung hat einen Fokus auf Integration und Zugehörigkeit. Sie hilft, die Union-Familie zu stärken. Sie schlägt auch Kandidaten für den Aufsichtsrat vor. Diese Kandidaten vertreten die Interessen der Fans.
Lade die Abteilungsordnung herunter.
Die Fan- und Mitgliederabteilung gehört zum 1. FC Union Berlin. Sie folgt den Regeln von diesem Verein.
Die Fan- und Mitgliederabteilung ist wichtig für die Fans und Mitglieder des 1. FC Union Berlin e.V. Sie hilft beim Vereinsleben.
Die Fans und Mitglieder können Ideen und Projekte einbringen. Das soll helfen, dass sie sich mehr mit ihrem Verein verbinden. Die Ideen und Projekte werden in Gruppen bearbeitet. Diese Gruppen gibt es für verschiedene Bereiche: Wirtschaft und Soziales, Kommunikation und Fan- sowie Vereinsleben.
Um die Ideen und Projekte umzusetzen, braucht man freiwillige Helfer und Koordinatoren. Sie helfen auch beim Aufbau eines Netzwerks für Fans und Mitglieder. Die Beteiligung am Vereinsleben sorgt dafür, dass das Wissen und die Kreativität der Fans und Mitglieder vom 1. FC Union Berlin genutzt werden. Die Fan- und Mitgliederabteilung kümmert sich um die Interessen des Vereins, besonders für die Fußballfans.
Die Abteilung schlägt einen Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat vor. Dieser Kandidat soll sich um die Fragen der Fans und Mitglieder kümmern.
- Jedes normale Mitglied vom 1. FC Union Berlin e.V. kann in die Fan- und Mitgliederabteilung kommen.
- Der Antrag muss schriftlich abgegeben werden.
- Die Abteilungsleitung muss zustimmen. Sie kann nur bei wichtigen Gründen ablehnen. Das Präsidium entscheidet dann, ob es einen wichtigen Grund gibt.
- Mitglieder, die stark gegen die Ziele vom 1. FC Union Berlin e.V. verstoßen, können auf Vorschlag der Abteilungsleitung ausgeschlossen werden. Das macht das Präsidium. Man kann gegen diese Entscheidung beim Ehrenrat Einspruch erheben.
Die Fan- und Mitgliederabteilung arbeitet selbstständig. Sie hat Regeln, die sie beachten muss. Diese Regeln stehen in der Satzung vom 1. FC Union Berlin e.V.
Die Gruppe hat zwei Teile:
a) die Abteilungsversammlung
b) die Abteilungsleitung
- Das Wahlrecht und das Wählen hängen von den Regeln des 1. FC Union Berlin e.V. ab. Sie gelten nur für die Mitglieder der Fan- und Mitgliederabteilung.
- Die Abteilungsversammlung findet einmal im Jahr statt.
- Für die Einberufung und Durchführung der normalen und besonderen Abteilungsversammlungen und die Wahlen gelten die Regeln des Vereins.
- Die Wahlen zur Abteilungsleitung sind alle 2 Jahre.
- Die Abteilungsversammlung entscheidet über alle Sachen der Fan- und Mitgliederabteilung, die nicht der Abteilungsleitung oder den anderen Organen des Vereins 1. FC Union Berlin e.V. zugehören. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
- Vorschläge für Änderungen der Abteilungsordnung brauchen eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder mit Stimmrecht. Sie müssen dem Aufsichtsrat des 1. FC Union Berlin zur Bestätigung vorgelegt werden.
- Die Abteilungsleitung hat fünf Mitglieder. Diese Mitglieder wählt die Abteilungsversammlung. Die Wahl braucht die Bestätigung vom Präsidium vom 1. FC Union Berlin e.V.. Die Abteilungsleitung trifft Entscheidungen mit einer Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Aber die Entscheidungen sind nur wirksam, wenn mindestens drei Mitglieder zustimmen.
Die Abteilungsleitung besteht aus:
a) Abteilungsleiter/in
b) Technischen Leiter/in
c) Kassenwart/in
d) Schriftführer/in
e) Beisitzende/r Koordinator/in - Die Abteilungsleitung kann Ausschüsse oder Mitarbeiter für die Unterstützung einsetzen.
- Die Fan- und Mitgliederabteilung bekommt ein Budget. Das Budget hängt von den Möglichkeiten des Vereins ab.
- Die Budgetplanung wird mit dem Präsidium besprochen. Die Satzung des Vereins ist wichtig. (Besonders §3)
- Der Einsatz und die Verwaltung folgen der Satzung. (Besonders §3) und den Regeln für die Finanzen des Vereins.
- Die Fan- und Mitgliederabteilung kann nur auf einer speziellen Versammlung aufgelöst werden. Diese Versammlung braucht eine Mehrheit von 3/4 der Stimmen. Die Versammlung kann nur Entscheidungen treffen, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder da sind.
- Wenn die erste Versammlung nicht beschlussfähig ist, wird eine zweite Versammlung einberufen. Diese zweite Versammlung kann unabhängig von der Anzahl der Mitglieder Entscheidungen treffen. Sie entscheidet mit 3/4 Mehrheit über die Auflösung.
- Die Abstimmung ist geheim und schriftlich.
- Wenn die Auflösung beschlossen wird, beauftragt die Abteilungsleitung, die Auflösung beim Präsidium des Vereins zu beantragen. Der Ehrenrat des Vereins muss vorher angehört werden und zustimmen.
- Die Auflösung der Fan- und Mitgliederabteilung muss von der nächsten Mitgliederversammlung des 1. FC Union Berlin e.V. bestätigt werden.
FuMA-Artikel sind Artikel über die Fan- und Mitgliederabteilung
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