Die Spielumwertung bleibt:
Das Schiedsgericht sagt: Die Urteile vom DFB sind richtig
Der 1. FC Union Berlin hat am 26.03.2025 eine Klage beim ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften eingereicht. Union Berlin möchte, dass die Urteile vom DFB-Bundesgericht und vom DFB-Sportgericht für ungültig erklärt werden. Diese Urteile betreffen das Spiel gegen den VfL Bochum. Das Spiel war am 14. Spieltag.
Das Ständige Schiedsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Spieler des 1. FC Union Berlin haben ihre Überlegenheit im Spiel nicht genutzt. Deshalb bestätigt das Schiedsgericht die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts und des DFB-Bundesgerichts. Das Spiel, das mit 1:1 endete, wird jetzt als 2:0-Sieg für den VfL Bochum gewertet.
Der Vorsitzende Prof. Dr. Udo Steiner sagt: „Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist richtig. Es gibt keine Fehler. Die Parteien haben das Spiel zwar fortgesetzt aber nicht mehr angegriffen. Daher hat das Schiedsgericht entschieden, dass das wie ein Spielabbruch ist.“
„Wir akzeptieren die Entscheidung des Schiedsgerichts. Aber wir finden, das entspricht nicht unserem Verständnis von fairen Wettkämpfen in der Bundesliga. Die Klubs müssen die Fairness im Wettbewerb schützen und dürfen Ereignisse nicht ausnutzen“, sagt Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin.