DFB-Sportgerichtsurteil:

73.000 Euro Geldstrafe für Union

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.000 Euro belegt.

Eine Statue der Justitia mit Waage vor einem runden Logo auf rotem Hintergrund, das mit dem DFB in Verbindung steht.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.000 Euro belegt.

Davon kann der Union bis zu 24.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30.09.2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach der Bundesligapartie gegen Hertha BSC am 28.01.2023 zündeten Unioner Anhänger mindestens 73 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Saison 2022/23