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Union mit Geldstrafe belegt

Sportgerichtsurteil:

Fr, 13. September 2019
Union mit Geldstrafe belegt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim VfB Germania Halberstadt am 11.08.2019 wurden aus dem Berliner Zuschauerbereich zahlreiche Papierrollen aufs Spielfeld geworfen. Der Spielbeginn verzögerte sich um mehr als zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.