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Union datiert Antrag zum Präventivtest neu

Ergänzung der Infektionsschutzverordnung:

So, 23. August 2020
Union datiert Antrag zum Präventivtest neu

Nach Gesprächen mit dem Bezirk Treptow-Köpenick und dem Senat von Berlin datiert der 1. FC Union Berlin seinen Antrag auf Austragung einer Veranstaltung mit dem Präventivtest als Hygienemaßnahme neu auf den 25. Oktober 2020.

Die aktuell gültige Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin gilt bis zum 24. Oktober und beinhaltet bisher nur die derzeit bekannten AHA-Regeln als geeignete Hygieneregeln. Eine neue Hygieneregel zu prüfen und zuzulassen, benötigt Sorgfalt und Zeit. „Unsere Leitidee und unsere Prozesslinie sind auf großes Interesse gestoßen und von Vielen als ergänzende Maßnahme für heute noch nicht wieder durchführbare Veranstaltungen begrüßt worden. Dass es Fragen dazu gab, liegt in der Natur der Sache und überrascht uns nicht. Wir werden die Behörden in den nächsten Wochen unterstützen und alles daransetzen, dem Senat zu ermöglichen, den Präventivtest in den Katalog der Hygienemaßnahmen ab dem 25. Oktober aufzunehmen“, erklärt Union-Präsident Dirk Zingler dazu. „Gleichzeitig tragen wir der aktuellen Entwicklung Rechnung. Die Testungen in der Bevölkerung wurden in den letzten Tagen um fast 300.000 pro Woche erweitert und die Labore und Gesundheitsämter sind an ihre derzeitigen Kapazitätsgrenzen gekommen. Es gilt, was wir immer vorangestellt haben: Wir wollen nur freie Testkapazitäten nutzen und alle Beteiligten motivieren, Kapazitäten zu erhöhen und schnellere und günstigere Testverfahren zu entwickeln. Es ist für uns selbstverständlich, nicht tatenlos abzuwarten, sondern aktiv dazu beizutragen, das gesellschaftliche Leben auch im Bereich Veranstaltungen ohne Abstand wieder zu ermöglichen.“

Bis einschließlich 24. Oktober werden im Stadion An der Alten Försterei alle Veranstaltungen im Rahmen der bis dahin gültigen Infektionsschutzverordnung unter Einhaltung der darin bislang etablierten Hygienemaßnahmen durchgeführt. Für Freiluftveranstaltungen, zu denen auch Fußballspiele zählen, gilt ab dem 01. September dabei die Obergrenze von 5.000 Beteiligten.