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Union muss auf Nicolai Rapp verzichten

Zwei Spiele Sperre:

Di, 23. April 2019
Union muss auf Nicolai Rapp verzichten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nicolai Rapp im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist Nicolai Rapp bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele des 1. FC Union Berlin gesperrt.

Rapp war in der 70. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 20. April 2019 von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.