Der Verein hat
Organe des Vereins sind
Jedes Organ oder Organmitglied und alle, die berechtigt für den Verein tätig werden, haften nicht für fahrlässig dem Verein zugefügte Schäden.
Der Ehrenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und handelt nach einer von ihm zu beschließenden Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Ehrenrates werden auf Vorschlag des Präsidiums von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre gewählt.
22.02.
11:00
Mittwoch
22.02.
13:00
Mittwoch
23.02.
18:00
Donnerstag
24.02.
18:00
Freitag
25.02.
10:00
Samstag
26.02.
14:00
Sonntag
02.03.
18:00
Freitag