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Konsequent gegen Becherwerfer: 11 Stadionverbote ausgesprochen

Mi, 18. Dezember 2013
Konsequent gegen Becherwerfer: 11 Stadionverbote ausgesprochen

Der 1. FC Union Berlin hat gegen insgesamt 11 Personen, die bei Spielen des 1. FC Union Berlin Gegenstände auf das Spielfeld geworfen haben, ein bundesweites Stadionverbot für eine Dauer von zwei Jahren ausgesprochen. Ermittelt wurden beim Heimspiel gegen den VfR Aalen vier Personen, beim Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern sieben Personen. 

„Die Betroffenen haben mit ihrem Verhalten eine Verletzung anderer Menschen riskiert und damit schwerwiegend gegen die Stadionordnung im Stadion An der Alten Försterei verstoßen. Darüber hinaus wurde dadurch die ordnungsgemäße Austragung der Spiele gefährdet“, so Unions Sicherheitsbeauftragter Sven Schlensog.

„Ein solches Verhalten hat nichts mit dem Ausleben von Emotionen zu tun. Es gefährdet stattdessen den Einsatz des 1. FC Union Berlin für den Erhalt traditioneller Fußballkultur in einem Stehplatzstadion. Dagegen werden wir uns konsequent zur Wehr setzen“, erläutert Union-Präsident Dirk Zingler die Vorgehensweise des Vereins.

Bei einem Stadionverbot für zwei Jahre haben die Betroffenen die Möglichkeit, nach einem Jahr einen Antrag auf Aussetzung dieser Maßnahme zu stellen. Ein solcher Antrag wird im Regelfall, sofern keine weiteren Vorfälle außerhalb von Fußballstadien bekannt wurden, positiv beschieden.