Die vorliegenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ATGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von Einzelkarten und Dauerkarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) für Veranstaltungen des 1. FC Union Berlin e. V. (im Folgenden „Club“ genannt). Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Der Zutritt zum Stadion unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist neben den ATGB ausdrücklich Vertragsbestandteil.
Die vorliegenden ATGB liegen dem Abschluss von Veranstaltungsverträgen mit der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG als Vertragspartner zugrunde.
3.1 Tickets für die vom Club veranstalteten Fußballspiele sind nur bei dem Club oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
3.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot zum Erwerb eines Tickets angenommen.
3.3 Jedes Ticket gilt nur für eine Person. Kinder dürfen nicht zusätzlich mitgenommen werden.
3.4 Bei der Vergabe von Tickets können Mitglieder des Clubs bevorzugt behandelt werden. Pro Mitglied kann nur ein Ticket zum ermäßigten Mitgliederpreis erworben werden, solange der Vorrat reicht. Inhaber von Dauerkarten erhalten auf Tageskarten keine Mitgliederermäßigung.
3.5 Kinder unter 12 Jahren sowie Schüler, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose, Wehr- und Zivildienstleistende, Rentner und schwerbehinderte Menschen erhalten einen Anspruch auf ermäßigte Tickets, solange der Vorrat reicht.
3.6 Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Club im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren- oder niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
4.1 Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Clubs. Zuzüglich zum Preis werden bei einem Ticketversand dem Kunden die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Im Vorverkauf können zusätzliche Vorverkaufsgebühren anfallen. Sämtliche Entgelte werden im Zuge der Ticketbestellung ausgewiesen und sind mit Vertragsabschluss fällig.
4.2 Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (EC-Karte, Einzugsermächtigung, Überweisung, Barzahlung) ausgeführt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Die Geltendmachung von Mahn- und Bearbeitungsgebühren sowie von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
4.3 Für die vom Club autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Be-stimmungen getroffen werden.
Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder der von ihm beauftragten Person vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Club.
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum und Veranstaltung zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Käufer schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 12 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
7.1 Ein Umtausch von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet.
7.2 Eine Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt im Einzelfall der freien Entscheidung des Clubs. Die mögliche Rücknahme bzw. Erstattung des Ticketpreises kann nur gegen Vorlage des Originaltickets gewährt werden.
7.3 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels, sofern es zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. Die Tickets behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit.
7.4 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn den Club ein Verschulden an dem Abbruch trifft.
7.5 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs-, Vorverkaufs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
7.6 Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises von Tickets bei einem bestehenden oder nach dem Kauf gegen den Kunden ausgesprochenem Stadionverbot.
8.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
8.2 Vor diesem Hintergrund sagt der Ticketinhaber verbindlich zu, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern,
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe das Ticket zu einem gegenüber dem auf dem Ticket angegebenen Originalpreis erhöhten Preis zu veräußern; ein Aufschlag von 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist jedoch zulässig,
d) das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden,
e) das Ticket an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben,
f) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Club zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
8.3 Bei jeder Weitergabe des Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Der bisherige Ticketinhaber ist zudem auf Verlangen des Clubs dazu verpflichtet, Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
8.4 Wird ein Ticket in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist der Club berechtigt, dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
8.5 Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann der Club von dem Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- Euro verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
9.1 Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion unterliegt der zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.
9.2 Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionord-nung, die an den Sektorkassen und im Internet unter www.fc-union-berlin.de eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Clubs, des Sicherheitspersonals und der Stadionbetriebsgesellschaft im Stadion Folge zu leisten, insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der Club behält sich vor, dem Ticketinhaber auch aus sonstigen sachlichen, vom Club nicht zu vertretenden Gründen einen anderen vergleichbaren Platz zuzuweisen. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Club, Sicherheitspersonal und Stadionbetriebsgesellschaft bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
9.3 Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Der Zutritt mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Mit Verlassen des umgrenzten Stadionbereichs verliert das Ticket seine Gültigkeit.
9.4 Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Club oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
9.5 Der Club kann den Zutritt zum Stadion verweigern, wenn der Andruck auf den Tickets (Preis, Platz, Seriennummer, Kontrollabriss) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist.
9.6 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauch-kerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen, illegale Betäubungsmittel oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, die nicht vom Club autorisiert sind. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.
9.7 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind un-tersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, kann der Club ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions verweisen.
10.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Clubs und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nichtkommerzielle Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung des Clubs erlaubt sind die öffentliche Verbreitung und/oder die Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden.
10.2 Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Klei-dung, Werbeartikeln, Fan-Artikeln etc. ist untersagt.
Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Club die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere deren Ziffer 7.5 – und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Angelegenheiten zum Ticketverkauf können über folgende Kontaktmöglichkeit an den Club gerichtet werden:
VIP-Karten:
1. FC Union Berlin e. V.
Sponsoring
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
Tel. 030 65 66 88 97
Fax 030 65 66 88 99
Sitz- und Stehplatzkarten:
1. FC Union Berlin e. V.
Ticket-Office
An der Wuhlheide 263
12555 Berlin
Tel. 030 65 66 88 56
Fax 030 65 66 88 44
Der Club, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Club unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- oder verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. werden vom Club in dem für die Begründung, Ausge-staltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Club ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Kaufvertrag erfüllt werden kann.
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Clubs. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Clubs vereinbart.
16.1 Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Stand: Mai 2011
19.05.
13:30
Sonntag
19.05.
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Samstag
26.05.
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